für Beratungs- und Dienstleistungen der Cognic UG (haftungsbeschränkt)
Stand: März 2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Cognic UG (haftungsbeschränkt), Am Holzgarten 1, 86643 Rennertshofen (nachfolgend „Auftragnehmer"), und dem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend „Auftraggeber") über Beratungs- und Dienstleistungen in den Bereichen Informationssicherheit, Business Continuity Management, Datenschutz sowie die Stellung externer Beauftragter.
(2) Die AGB gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die tatsächliche Aufnahme der Leistungserbringung zustande.
(3) Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung, dem Angebot und etwaigen Leistungsbeschreibungen. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
(4) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung. Er schuldet die vereinbarte Beratungsleistung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner, der zur Entgegennahme von Informationen und zur Erteilung von Weisungen berechtigt ist.
(3) Verzögerungen, die durch eine nicht rechtzeitige oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers. Hieraus resultierende Mehraufwände können gesondert in Rechnung gestellt werden.
(1) Die Vergütung richtet sich nach der jeweils getroffenen Vereinbarung. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung auf Basis der tatsächlich geleisteten Stunden zu den im Angebot genannten Stundensätzen.
(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
(4) Reisekosten und Auslagen werden nach vorheriger Abstimmung gesondert in Rechnung gestellt.
(5) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen.
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zeitlich unbefristet vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden.
(2) Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass eine Vertragspartei dies zu vertreten hat, die der empfangenden Partei bereits vor Offenlegung bekannt waren, die von einem Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung rechtmäßig erlangt wurden, oder deren Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenzkunden zu benennen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
(1) Die Vertragsparteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO und das BDSG.
(2) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit Zugang zu personenbezogenen Daten des Auftraggebers erhält und diese im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
(1) Wird der Auftragnehmer als externer Datenschutzbeauftragter (DSB) oder externer Informationssicherheitsbeauftragter (ISB) bestellt, gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
(2) Die Bestellung erfolgt auf Basis eines gesonderten Bestellungsschreibens. Die Laufzeit und die Vergütung werden individuell vereinbart.
(3) Der Auftragnehmer nimmt die Aufgaben des externen DSB gemäß Art. 37–39 DSGVO bzw. die Aufgaben des ISB nach den jeweils anwendbaren Normen und Standards wahr.
(4) Der Auftragnehmer hat bei der Ausübung seiner Tätigkeit als DSB das Recht auf unabhängige und weisungsfreie Aufgabenwahrnehmung. Als ISB berichtet er direkt an die Geschäftsleitung des Auftraggebers.
(5) Die Abberufung des externen DSB ist nur unter den Voraussetzungen des Art. 38 Abs. 3 Satz 2 DSGVO zulässig. Die Kündigung des zugrunde liegenden Dienstleistungsvertrages bleibt hiervon unberührt.
(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(2) Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Die summenmäßige Haftung des Auftragnehmers ist je Schadensfall auf die Höhe der für den jeweiligen Auftrag vereinbarten Nettovergütung begrenzt, maximal jedoch auf 100.000 Euro.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung. Dauerschuldverhältnisse können von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende ordentlich gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Vertragspartei wesentliche Vertragspflichten trotz schriftlicher Mahnung und angemessener Nachfristsetzung nicht erfüllt oder über ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
(3) Kündigungen bedürfen der Schriftform.
(1) Arbeitsergebnisse, die der Auftragnehmer im Rahmen der vertragsgemäßen Leistungserbringung erstellt (z. B. Konzepte, Berichte, Dokumentationen, Richtlinien), gehen nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung in das Nutzungsrecht des Auftraggebers über.
(2) Allgemeine Methoden, Werkzeuge, Vorlagen und Know-how des Auftragnehmers, die nicht speziell für den Auftraggeber entwickelt wurden, verbleiben im geistigen Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese weiterhin für andere Auftraggeber zu nutzen.
Keine Vertragspartei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Verpflichtungen, soweit die Nichterfüllung oder Verspätung auf Umständen beruht, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen (höhere Gewalt), einschließlich Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Terrorismus, Streik oder behördliche Maßnahmen. Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer der höheren Gewalt informieren.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Verträgen, die diesen AGB unterliegen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Ingolstadt.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.