KI im Unternehmen einsetzen, ohne die Kontrolle über Recht und Risiken zu verlieren — mit Überblick statt Bauchgefühl.
Die KI-Verordnung (KI-VO) bringt klare Pflichten — abhängig davon, wie und wofür Sie KI nutzen. Wir verschaffen Ihnen Überblick, klassifizieren Ihre KI-Systeme nach Risiko und übersetzen die Anforderungen in konkrete, nachweisbare Maßnahmen — integriert in Ihr ISMS und den Datenschutz statt als Insellösung.
Die KI-VO reguliert nicht „KI“ pauschal, sondern nach Risiko. Je höher die Stufe, desto strenger die Pflichten. Der erste Schritt ist deshalb immer: einordnen, wo Ihre Systeme stehen.
Ja. Auch als Betreiber treffen Sie Pflichten — von der KI-Kompetenz Ihrer Mitarbeitenden über Transparenzanforderungen bis zur korrekten Einordnung der eingesetzten Systeme. Der erste Schritt ist ein Inventar: Welche KI ist überhaupt im Einsatz? Meist mehr als gedacht.
Eine Richtlinie ist der Anfang, nicht das Ende. Tragfähig wird sie erst mit Inventar, Risikoklassifizierung der Anwendungsfälle, Schulung und klaren Freigabeprozessen — sonst bleibt sie Papier.
Eng. KI-Anwendungen berühren fast immer personenbezogene Daten und Informationssicherheit. Wir integrieren die KI-VO-Anforderungen in Ihre bestehenden Strukturen — ISMS und Datenschutz-Management — statt eine Parallelwelt aufzubauen.
Die KI-VO sieht empfindliche, gestaffelte Bußgelder vor. In der Praxis wirkt aber meist etwas anderes schneller: Kunden und Ausschreibungen fragen KI-Governance bereits heute ab — wer keine Antworten hat, verliert Aufträge.
KI-Inventar plus Risikoklassifizierung. Damit wissen Sie, welche Pflichten wirklich greifen und welche Fristen relevant sind — und investieren nur dort, wo es nötig ist.
Eine kompakte Standortbestimmung: Welche KI-Systeme nutzen Sie, welche Risikoklasse gilt und welche Pflichten kommen konkret auf Sie zu?