Compliance

Informationssicherheit im Unternehmen: Welche gesetzlichen Pflichten gelten – und wie Sie sie erfüllen

Informationssicherheit ist in Deutschland längst keine freiwillige Übung mehr: DSGVO, NIS-2-Umsetzungsgesetz, Geschäftsgeheimnisgesetz, DORA, Cyber Resilience Act und die allgemeine Sorgfaltspflicht der Geschäftsführung verlangen nachweisbare Schutzmaßnahmen. Dieser Beitrag ordnet die Regelwerke ein, zeigt, welche Maßnahmen sie gemeinsam fordern, und erklärt, wie Unternehmen die Pflichten mit einem Managementsystem nach ISO 27001 oder BSI IT-Grundschutz strukturiert erfüllen.

Sebastian BalzGründer & Geschäftsführer
29. Juni 2026Veröffentlicht
25. Oktober 2026Aktualisiert
15 MinLesezeit
Gesicherte Tür zum Serverraum mit Schild Information Security – Informationssicherheit im Unternehmen

Informationssicherheit bezeichnet den Schutz von Informationen vor Verlust ihrer Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit – unabhängig davon, ob sie auf einem Server, auf Papier oder im Kopf eines Mitarbeitenden liegen. Für Unternehmen in Deutschland ist sie keine Frage der Risikobereitschaft mehr, sondern eine Rechtspflicht aus mehreren Richtungen: Datenschutzrecht, Cybersicherheitsrecht, Gesellschaftsrecht, Produktrecht.

Dieser Beitrag ordnet die Regelwerke ein, zeigt den gemeinsamen Maßnahmenkern, den sie verlangen, erklärt die Verantwortung der Geschäftsleitung und beschreibt, wie Unternehmen die Pflichten mit einem Managementsystem strukturiert und nachweisbar erfüllen.

Informationssicherheit, IT-Sicherheit, Cybersicherheit

Die drei Begriffe werden oft synonym verwendet, beschreiben aber unterschiedliche Reichweiten:

Die Unterscheidung ist praktisch relevant: Gesetze und Normen verlangen Informationssicherheit als Ganzes. Eine Firewall schützt nicht vor dem unbegleiteten Besucher in der Entwicklungsabteilung, und Verschlüsselung nützt nichts, wenn der Serverraum offen steht. ISO 27001 führt deshalb physische Controls als eigenes Thema, und der IT-Grundschutz widmet Gebäuden, Räumen und Zutritt ganze Bausteine.

Welche Gesetze Informationssicherheit verlangen

Regelwerk Gilt für Kernpflicht Sanktion
DSGVO, Art. 32 Jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet Technische und organisatorische Maßnahmen nach Stand der Technik, Risiko und Kosten; Nachweispflicht nach Art. 5 Abs. 2 Bis 10 Mio. Euro oder 2 % des Umsatzes; bei Grundsatzverstößen bis 20 Mio. Euro oder 4 %
NIS-2-Umsetzungsgesetz / BSIG Besonders wichtige und wichtige Einrichtungen in 18 Sektoren ab 50 Mitarbeitenden bzw. 10 Mio. Euro Umsatz und Bilanzsumme Risikomanagementmaßnahmen (§ 30), Meldung erheblicher Vorfälle in 24/72 Stunden (§ 32), Registrierung (§ 33), Pflichten der Geschäftsleitung (§ 38) Bis 10 Mio. Euro oder 2 % bzw. 7 Mio. Euro oder 1,4 %; persönliche Haftung der Leitung
Geschäftsgeheimnisgesetz Jedes Unternehmen mit schützenswertem Know-how Rechtsschutz besteht nur für Informationen, die durch „angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen“ geschützt sind Verlust des Schutzes: Wer keine Maßnahmen nachweist, hat kein Geschäftsgeheimnis
GmbHG § 43 / AktG §§ 91, 93 Geschäftsführer und Vorstände Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns, Risikofrüherkennung; IT-Risiken gehören dazu Persönliche Haftung gegenüber der Gesellschaft
KRITIS-Dachgesetz Betreiber kritischer Anlagen Physischer Schutz und Resilienz nach Allgefahrenansatz, Risikoanalysen, Vorfallmeldung Bußgelder, Anordnungen
DORA Banken, Versicherer, Zahlungsdienstleister, IKT-Dienstleister des Finanzsektors IKT-Risikomanagement, Drittparteienregister, Resilienztests, Meldewesen Aufsichtsmaßnahmen, Bußgelder
Cyber Resilience Act Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen Security by Design, Schwachstellenmanagement, Updates über den Lebenszyklus; Meldepflichten ab September 2026, volle Geltung ab Dezember 2027 Bis 15 Mio. Euro oder 2,5 %
KI-Verordnung Anbieter und Betreiber von KI-Systemen Risikoklassifizierung, KI-Kompetenz, Transparenz; bei Hochrisiko-KI Risikomanagement und Aufsicht Bis 35 Mio. Euro oder 7 %
TKG, EnWG, SGB V u. a. Sektorgesetze für Telekommunikation, Energie, Gesundheit Branchenspezifische Sicherheitskataloge und Nachweise Je nach Gesetz

Zwei Punkte werden dabei regelmäßig übersehen. Erstens: Die DSGVO und das Geschäftsgeheimnisgesetz gelten für jedes Unternehmen, auch weit unterhalb der NIS-2-Schwellen. Wer keine dokumentierten Schutzmaßnahmen hat, verstößt gegen Art. 32 DSGVO und verliert im Streitfall den Schutz seiner Geschäftsgeheimnisse. Zweitens: NIS-2 wirkt über die Lieferkette. Regulierte Kunden müssen ihre Lieferanten absichern und reichen die Anforderungen vertraglich weiter – ein Zulieferer mit 30 Mitarbeitenden bekommt sie so, als wäre er selbst erfasst. Mehr dazu in NIS-2 in der Lieferkette.

Der gemeinsame Kern: Was alle Regelwerke verlangen

Die Gesetze schreiben keine Produkte vor, sondern Schutzziele und ein Vorgehen. Der gemeinsame Nenner ist am konkretesten in § 30 BSIG ausformuliert und deckt sich mit dem, was DSGVO, DORA und CRA an anderer Stelle verlangen:

  1. Risikoanalyse und Sicherheitskonzept – wissen, welche Werte schützenswert sind, welche Bedrohungen bestehen und welche Maßnahmen daraus folgen.
  2. Bewältigung von Sicherheitsvorfällen – Erkennung, Reaktion, Eindämmung, Meldung.
  3. Backup, Wiederherstellung und Krisenmanagement – Business Continuity für die kritischen Prozesse.
  4. Sicherheit der Lieferkette – Lieferanten bewerten, Anforderungen vertraglich durchsetzen.
  5. Sicherheit bei Erwerb, Entwicklung und Wartung – einschließlich Schwachstellenmanagement und Patch-Prozess.
  6. Bewertung der Wirksamkeit – regelmäßig prüfen, ob die Maßnahmen tatsächlich wirken.
  7. Cyberhygiene und Schulung – Mitarbeitende als Teil des Schutzes, mit Nachweis.
  8. Kryptografie – Verschlüsselung in Übertragung und Speicherung.
  9. Personalsicherheit und Zugriffskontrolle – Berechtigungskonzept, Onboarding und Offboarding, Umgang mit Administrationsrechten.
  10. Multi-Faktor-Authentifizierung und sichere Kommunikation.

Zwei Eigenschaften machen aus dieser Liste eine Rechtspflicht statt einer Empfehlung: Die Maßnahmen müssen dem Stand der Technik entsprechen – also dem, was fachlich etabliert und verfügbar ist, nicht dem, was vor zehn Jahren üblich war – und sie müssen dokumentiert und nachweisbar sein. Eine Maßnahme, die existiert, aber nicht belegt werden kann, existiert für Aufsicht, Auditor und Gericht nicht.

Die Verantwortung der Geschäftsleitung

Informationssicherheit ist Führungsaufgabe, und zwar rechtlich. Geschäftsführer und Vorstände müssen nach § 43 GmbHG bzw. § 93 AktG die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns anwenden; der Aktiengesetzgeber verlangt in § 91 Abs. 2 ausdrücklich ein System zur Früherkennung bestandsgefährdender Risiken – und Ransomware, Datenabfluss oder der Ausfall der IT sind solche Risiken.

Für NIS-2-regulierte Einrichtungen konkretisiert § 38 BSIG diese Pflicht: Die Leitungsorgane müssen die Risikomanagementmaßnahmen billigen, ihre Umsetzung überwachen und regelmäßig an Schulungen teilnehmen. Verletzen sie die Pflicht, haften sie der Gesellschaft gegenüber für den Schaden. Die Aufgabe lässt sich an eine IT-Leitung oder einen Dienstleister delegieren – die Verantwortung nicht. Was sich delegieren lässt, ist die Vorbereitung: Ein externer Informationssicherheitsbeauftragter erarbeitet Entscheidungsvorlagen, berichtet den Umsetzungsstand und sorgt dafür, dass Beschluss, Überwachung und Schulung dokumentiert sind.

Die größten Risiken – und warum Maßnahmen oft nicht wirken

Der jährliche Lagebericht des BSI zeichnet seit Jahren ein konstantes Bild: Ransomware bleibt die größte Bedrohung für Unternehmen und Kommunen, zunehmend industrialisiert über Ransomware-as-a-Service; Phishing und Social Engineering sind der häufigste Einstiegsweg, durch KI-gestützte Personalisierung immer schwerer zu erkennen; Angriffe über die Lieferkette – kompromittierte Software, Dienstleister mit Fernzugriff – nehmen zu, und Schwachstellen in weit verbreiteter Software werden innerhalb von Stunden nach Bekanntwerden ausgenutzt.

Das eigentliche Problem vieler Unternehmen ist nicht das Fehlen von Maßnahmen, sondern deren Wirkungslosigkeit: Richtlinien, die niemand kennt; Backups, deren Wiederherstellung nie getestet wurde; Berechtigungen, die seit Jahren nicht überprüft wurden; ein Asset-Inventar, das bei der nächsten kritischen Schwachstelle nicht beantworten kann, wo das Unternehmen betroffen ist – wie der Fall PHP2Shell gezeigt hat. Deshalb verlangen alle Regelwerke die Wirksamkeitsprüfung: interne Audits, Übungen, Tests, Managementbewertung. Sicherheit, die nur im Dokument steht, ist für den Angreifer unsichtbar – und für den Auditor auch.

Umsetzung: Managementsystem statt Maßnahmenliste

Kein Gesetz schreibt wörtlich ein Informationssicherheits-Managementsystem vor. Aber alle verlangen systematisches, dokumentiertes, wiederholbares Vorgehen mit Verantwortlichen, Nachweisen und Verbesserung – und genau das ist ein ISMS. Zwei Rahmenwerke haben sich dafür etabliert:

Der Vorteil eines Managementsystems liegt in der Mehrfachnutzung: Dieselbe Risikoanalyse, dieselben Richtlinien und dieselben Nachweise bedienen DSGVO, NIS-2, Kundenfragebögen und – mit gezielten Ergänzungen – DORA, CRA oder die KI-Verordnung. Ohne System entstehen für jedes Regelwerk eigene Dokumente, die sich widersprechen und nie aktuell sind.

In fünf Schritten zur nachweisbaren Informationssicherheit

  1. Rechtslage klären. Welche Regelwerke gelten für Sie – direkt oder über Kunden? Für NIS-2 hilft die Betroffenheitsprüfung des BSI; das Ergebnis wird dokumentiert.
  2. Inventar und Risikoanalyse. Systeme, Daten, Prozesse, Dienstleister erfassen; Bedrohungen und Auswirkungen bewerten; Maßnahmen priorisieren. Das ist zugleich die Grundlage für Art. 32 DSGVO und § 30 BSIG.
  3. Rahmenwerk wählen und Verantwortung festlegen. ISO 27001 oder IT-Grundschutz, Geltungsbereich, ein benannter Informationssicherheitsbeauftragter – intern oder extern –, Beschluss der Geschäftsleitung.
  4. Maßnahmen umsetzen und dokumentieren. Entlang des gemeinsamen Kerns: Vorfallbehandlung und Meldeweg, Backup und Notfallkonzept, Berechtigungskonzept, Lieferantenbewertung, Schulung – jede Maßnahme mit Nachweis.
  5. Prüfen und verbessern. Internes Audit, Übung, Managementbewertung; bei Bedarf Zertifizierung als Nachweis gegenüber Kunden und Aufsicht.

Wie dieser Weg für NIS-2-regulierte Unternehmen im Detail aussieht, beschreibt unser NIS-2-Fahrplan in sechs Phasen; den Zertifizierungsweg nach ISO 27001 der ISO-27001-Leitfaden.

Fazit

Informationssicherheit ist in Deutschland durch DSGVO, Geschäftsgeheimnisgesetz und Sorgfaltspflicht für jedes Unternehmen Pflicht – und durch NIS-2, DORA, CRA und KI-Verordnung für immer mehr Unternehmen konkret ausformuliert. Die Regelwerke verlangen keine bestimmten Produkte, sondern ein Vorgehen: Risiken kennen, Maßnahmen nach Stand der Technik umsetzen, Wirksamkeit prüfen, alles nachweisen – unter Verantwortung der Geschäftsleitung. Ein Managementsystem nach ISO 27001 oder IT-Grundschutz ist der Weg, diese Pflichten einmal zu erfüllen statt für jedes Gesetz neu.

Wo Ihr Unternehmen steht, klären wir in einem Erstgespräch – mit Blick auf alle Regelwerke, die für Sie gelten.

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Häufige Fragen.

FAQ
Ist Informationssicherheit im Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben?+

Ja, aus mehreren Richtungen. Die DSGVO verlangt in Artikel 32 technische und organisatorische Maßnahmen für personenbezogene Daten, das Geschäftsgeheimnisgesetz schützt Geschäftsgeheimnisse nur, wenn angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen nachweisbar sind, und die Sorgfaltspflicht der Geschäftsführung nach GmbHG und AktG umfasst den Schutz vor existenzgefährdenden IT-Risiken. Für Unternehmen in den regulierten Sektoren kommen die Pflichten des NIS-2-Umsetzungsgesetzes hinzu, für Finanzunternehmen DORA, für Hersteller vernetzter Produkte der Cyber Resilience Act.

Was ist der Unterschied zwischen Informationssicherheit, IT-Sicherheit und Cybersicherheit?+

Informationssicherheit ist der Oberbegriff: Sie schützt Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Informationen in jeder Form – digital, auf Papier, im Gespräch. IT-Sicherheit ist der Teil davon, der informationstechnische Systeme betrifft. Cybersicherheit meint den Schutz vor Angriffen aus dem vernetzten Raum. Gesetze und Normen wie ISO 27001 und IT-Grundschutz adressieren die Informationssicherheit als Ganzes, einschließlich physischer und organisatorischer Maßnahmen.

Welche Maßnahmen verlangt das Gesetz konkret?+

Die Regelwerke formulieren Schutzziele, keine Produktvorgaben. Der gemeinsame Kern, am konkretesten in Paragraf 30 BSIG ausformuliert: Risikoanalyse und Sicherheitskonzept, Bewältigung von Sicherheitsvorfällen, Backup und Notfallmanagement, Lieferkettensicherheit, Schwachstellenmanagement, Wirksamkeitsprüfung, Schulung, Kryptografie, Zugriffskontrolle und Multi-Faktor-Authentifizierung – jeweils nach dem Stand der Technik und nachweisbar dokumentiert.

Haftet die Geschäftsführung für mangelnde Informationssicherheit?+

Ja. Geschäftsführer und Vorstände müssen nach Paragraf 43 GmbHG bzw. Paragraf 93 AktG die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns anwenden; dazu gehört ein angemessenes Risikomanagement. Für NIS-2-regulierte Einrichtungen konkretisiert Paragraf 38 BSIG das: Die Leitung muss die Maßnahmen billigen, überwachen und sich schulen lassen und haftet bei Verletzung gegenüber der Gesellschaft. Eine Delegation an IT-Leitung oder Dienstleister entbindet nicht.

Brauche ich ein ISMS, um die Pflichten zu erfüllen?+

Kein Gesetz schreibt wörtlich ein ISMS vor, aber alle verlangen systematisches, dokumentiertes und wiederholbares Vorgehen – genau das, was ein Managementsystem nach ISO 27001 oder BSI IT-Grundschutz liefert. In der Praxis ist ein ISMS der einzige Weg, die Pflichten aus mehreren Regelwerken ohne Doppelarbeit zu erfüllen und gegenüber Behörden, Kunden und Auditoren nachzuweisen.

Welche Bußgelder drohen bei Verstößen?+

DSGVO: bis 10 Mio. Euro oder 2 Prozent des weltweiten Umsatzes bei Verstößen gegen Artikel 32, bis 20 Mio. Euro oder 4 Prozent bei Grundsatzverstößen. NIS-2: bis 10 Mio. Euro oder 2 Prozent für besonders wichtige, bis 7 Mio. Euro oder 1,4 Prozent für wichtige Einrichtungen. Cyber Resilience Act: bis 15 Mio. Euro oder 2,5 Prozent. Dazu kommen zivilrechtliche Haftung, Vertragsstrafen gegenüber Kunden und der Verlust des Schutzes für Geschäftsgeheimnisse.

Sebastian Balz
Autor

Sebastian Balz · Gründer & Geschäftsführer

Spezialisiert auf Informationssicherheit, Compliance Automation, BSI IT-Grundschutz und Informationssicherheitskonzepte für anspruchsvolle Projekt- und Beschaffungsumgebungen. In Compliance-Fragen zählt nicht nur die Methode, sondern Urteil, Erfahrung und Verantwortung.

ISO 27001 OfficerISO 27001 Lead Auditor (IRCA)BSI IT-Grundschutz-PraktikerKI-Compliance-BeauftragterDatenschutzbeauftragter

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