Externer Informationssicherheits­beauftragter und Datenschutz­beauftragter.

Zwei benannte Rollen, zwei Rechtswelten – sauber getrennt und doch aus einer Hand steuerbar.

Informationssicherheit und Datenschutz verlangen je eine eigene, fachlich qualifizierte Verantwortung. Cognic übernimmt beide Beauftragtenrollen extern – als benannter Ansprechpartner gegenüber Geschäftsführung, Aufsicht, Auditoren und Kunden, mit festem Monatskontingent statt eigener Stelle – im deutschsprachigen Raum und international.

Das Wesentliche.

Der ISB steuert die Sicherheit aller Informationen nach ISO 27001, NIS-2 und TISAX. Der DSB überwacht den Schutz personenbezogener Daten nach DSGVO und BDSG. Beide Rollen besetzen wir – getrennt dort, wo es Interessenkonflikte gäbe.

Für wen
Unternehmen und Organisationen, bei denen die Pflicht besteht, eine eigene Vollzeitstelle aber nicht sinnvoll ist oder nicht besetzt werden kann; Organisationen mit Zertifikat oder NIS-2-Pflicht, deren System nach dem Projekt jemanden braucht, der es am Leben hält; Betriebe, deren bisheriger Beauftragter gegangen ist. Auch kurzfristig: Bei Vakanz oder anstehendem Audit übernehmen wir in der Regel innerhalb weniger Tage.
Was wir liefern
  • Bestellung, Meldung und Bekanntmachung
  • Steuerung des ISMS und Risikoregister
  • Richtlinien und Verarbeitungsverzeichnis
  • Erreichbarkeit bei Vorfällen und Datenpannen
  • Kundenfragebögen und AV-Verträge
  • Schulung und Awareness mit Nachweis
  • Interne Audits und Auditbegleitung
  • Quartalsbericht an die Geschäftsführung
Ergebnis
Ein benannter, qualifizierter Ansprechpartner vom ersten Tag an – für Belegschaft, Kunden, Auditoren und Aufsicht – zu einem festen Monatskontingent, das sich nach Regulierungsgrad, Reifegrad und Größe Ihrer Organisation richtet.

So startet die Betreuung.

  1. Bestellung und Bestandsaufnahme

    Schriftliche Bestellung, Meldung des DSB an die Aufsicht, Bekanntgabe des ISB. Dann Sichtung von Richtlinien, Verträgen, Verarbeitungsverzeichnis und Systemlandschaft: ein dokumentierter Ist-Stand mit Lücken.

  2. Priorisierter Plan

    Was ist rechtlich zwingend, was fordern Kunden, was ist sinnvoll? Ein nach Risiko und Aufwand sortierter Maßnahmenplan, mit der Geschäftsführung abgestimmt und von ihr gebilligt.

  3. Regelbetrieb

    Feste Termine, Berichtsformat, Meldewege für Vorfälle und Betroffenenanfragen, Ablage der Nachweise. Überwiegend remote, vor Ort bei Begehungen, Schulungen und Audits.

Häufige Fragen zum externen Beauftragten.

FAQ
Was kostet ein externer Informationssicherheitsbeauftragter?+

Typischerweise einen Bruchteil einer Vollzeitstelle. Sie buchen ein festes monatliches Kontingent statt Gehalt, Recruiting und ständiger Fortbildung; zusätzlicher Bedarf, etwa bei einem Audit oder Vorfall, wird nach Aufwand abgerechnet. Die Höhe hängt von Regulierungsgrad, Reifegrad, Größe und Datenart Ihrer Organisation ab und wird im Erstgespräch transparent.

Wann ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht?+

Nach Paragraf 38 BDSG, sobald in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, außerdem unabhängig von der Größe bei Datenschutz-Folgenabschätzungen oder geschäftsmäßiger Verarbeitung zum Zweck der Übermittlung. Nach Artikel 37 DSGVO zusätzlich bei Kerntätigkeiten mit umfangreicher Überwachung oder besonderen Datenkategorien.

Ist ein Informationssicherheitsbeauftragter gesetzlich vorgeschrieben?+

Nicht pauschal, aber faktisch oft: ISO 27001 verlangt klar zugewiesene Verantwortung, NIS-2 fordert nachweisbare Steuerung und Erreichbarkeit für Meldungen, TISAX und viele Kundenverträge setzen einen benannten Ansprechpartner voraus. Für Betreiber kritischer Anlagen und im Umfeld öffentlicher Auftraggeber ist die Rolle in der Regel ausdrücklich gefordert.

Bleibt die Verantwortung trotzdem bei uns?+

Ja. Die Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung ist nicht delegierbar, weder bei NIS-2 noch bei der DSGVO. Der externe Beauftragte sorgt dafür, dass Sie diese Verantwortung nachweisbar erfüllen: benannte Rolle, dokumentierte Steuerung, prüffähige Berichte und ein Ansprechpartner, der erreichbar ist, wenn etwas passiert.

Können ISB und DSB aus einem Haus kommen?+

Ja, und das ist oft effizient, weil beide Rollen das Wissen über Ihre Organisation teilen. Wichtig ist die saubere Trennung dort, wo Interessenkonflikte entstehen können: Der DSB darf die Verarbeitung nicht selbst verantworten, die er überwacht. Diese Trennung stellen wir strukturell sicher und dokumentieren sie.

Betreuen Sie auch Unternehmen außerhalb von Bayern?+

Ja – im gesamten deutschsprachigen Raum und auch für Standorte oder Tochtergesellschaften im Ausland. Der laufende Betrieb findet überwiegend remote statt; vor Ort sind wir beim Onboarding, bei Begehungen, Schulungen, Audits und Terminen mit Geschäftsführung oder Behörden. Reisekosten vereinbaren wir vorab transparent.

Erster Schritt

Welche Rolle brauchen Sie?

In einem kurzen Gespräch klären wir, ob Sie einen externen ISB, einen DSB oder beide benötigen, ob eine Pflicht besteht und wie die Betreuung konkret aussieht.

Verwandte Leistungen: ISMS & ISO 27001, NIS-2 Readiness, Compliance Automation