Überblick statt Bauchgefühl: Wir inventarisieren Ihre KI-Systeme, klassifizieren sie nach dem AI Act und übersetzen die Pflichten in nachweisbare Maßnahmen.
Die KI-Verordnung (EU AI Act) gilt gestaffelt seit 2025 – die Pflicht zur KI-Kompetenz und die Verbote bereits jetzt, die Hochrisiko-Pflichten ab August 2026. Cognic klassifiziert Ihre KI-Systeme nach Risiko und baut Richtlinie, Freigabeprozess und Schulung auf – integriert in ISMS und Datenschutz statt als Insellösung.
Die KI-Verordnung reguliert nicht „KI“ pauschal, sondern nach Risiko: verboten, hoch, begrenzt, minimal. Erst wenn Sie wissen, wo Ihre Systeme stehen, wissen Sie, was Sie tun müssen – und was nicht.
Zwei bis drei Wochen, Festpreis: Interviews mit den Fachbereichen, Auswertung von Softwarebestand und Verträgen, Einordnung jedes Systems. Ergebnis: Register, Risikostufen, geltende Pflichten.
KI-Richtlinie, Freigabeprozess, Rollen, Schulungskonzept und – bei Hochrisiko-Systemen – Risikomanagement, Aufsicht und Dokumentation. Verknüpft mit ISMS und Datenschutz.
Durchführung der Schulungen mit Nachweis, Übergabe an Ihren Verantwortlichen oder laufende Betreuung durch uns als externer KI-Compliance-Beauftragter.
Ja. Auch als Betreiber treffen Sie Pflichten: Seit Februar 2025 müssen Sie sicherstellen, dass Mitarbeitende, die KI einsetzen, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen, und verbotene Praktiken sind untersagt. Dazu kommen Transparenzpflichten bei Chatbots und KI-generierten Inhalten und bei Hochrisiko-Systemen Betreiberpflichten wie menschliche Aufsicht und Protokollierung. Der erste Schritt ist ein Inventar – meist ist mehr KI im Einsatz als gedacht.
Die Verordnung ist seit 1. August 2024 in Kraft und gilt gestaffelt: Verbote und KI-Kompetenzpflicht seit 2. Februar 2025, Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck seit 2. August 2025, der Großteil der Hochrisiko-Pflichten ab 2. August 2026, Hochrisiko-KI in regulierten Produkten ab 2027. Auf EU-Ebene wird über Verschiebungen einzelner Hochrisiko-Fristen diskutiert; die bereits geltenden Pflichten bleiben davon unberührt.
Unternehmen müssen nach besten Kräften sicherstellen, dass ihr Personal, das KI-Systeme betreibt oder nutzt, über ausreichendes Wissen zu Funktionsweise, Chancen, Risiken und rechtlichem Rahmen verfügt. Eine pauschale Schulung reicht nicht; die Tiefe richtet sich nach Rolle und eingesetztem System. Wir erstellen ein Schulungskonzept nach Rollen und dokumentieren die Durchführung als Nachweis.
Eine Richtlinie ist der Anfang, nicht das Ende. Tragfähig wird sie erst mit Inventar, Risikoklassifizierung der Anwendungsfälle, Schulung, einem Freigabeprozess für neue Tools und der Verknüpfung mit Datenschutz und Informationssicherheit. Sonst bleibt sie Papier – und schützt weder vor Bußgeldern noch vor Datenabfluss über ungeprüfte Tools.
Gestaffelte Bußgelder bis 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes bei verbotenen Praktiken, bis 15 Millionen Euro oder 3 Prozent bei Verstößen gegen die übrigen Pflichten. In der Praxis wirkt meist etwas anderes schneller: Kunden und Ausschreibungen fragen KI-Governance bereits heute ab.
KI-Inventar plus Risikoklassifizierung, in zwei bis drei Wochen. Damit wissen Sie, welche Pflichten wirklich greifen, welche Fristen relevant sind und wo Sie investieren müssen – und wo nicht.
Eine kompakte Standortbestimmung: Welche KI-Systeme nutzen Sie, welche Risikoklasse gilt, welche Pflichten und Fristen kommen konkret auf Sie zu?
Verwandte Leistungen: Externer ISB / DSB, ISMS & ISO 27001, Compliance Automation