Externer ISB / DSB

Externer Datenschutzbeauftragter: Pflicht, Aufgaben, Kosten und Bestellung

Ab 20 Personen, die ständig mit automatisierter Datenverarbeitung beschäftigt sind, ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht – in vielen Fällen auch darunter. Dieser Beitrag erklärt, wann die Bestellpflicht greift, was ein externer Datenschutzbeauftragter leistet, was er kostet, wie Sie ihn rechtssicher bestellen und warum die Kombination mit einem externen Informationssicherheitsbeauftragten in der Praxis Aufwand spart.

Sebastian BalzGründer & Geschäftsführer
1. August 2026Veröffentlicht
25. Oktober 2026Aktualisiert
14 MinLesezeit
DSGVO/GDPR-Ordner mit Schutzschild, Waage und Warnsymbol auf einem Schreibtisch – externer Datenschutzbeauftragter

Ein externer Datenschutzbeauftragter übernimmt die gesetzlich vorgeschriebene Rolle des Datenschutzbeauftragten (DSB) als Dienstleister statt als Angestellter. Für viele Unternehmen ist die Bestellung keine freiwillige Entscheidung, sondern Pflicht – und selbst dort, wo keine Pflicht besteht, verlangen Kunden, Ausschreibungen und Zertifizierungen zunehmend einen benannten Ansprechpartner für Datenschutz.

Dieser Beitrag erklärt, wann die Bestellpflicht greift, was ein externer DSB konkret leistet, wie sich die Kosten zusammensetzen, wie die Bestellung rechtssicher abläuft und warum die Kombination mit einem externen Informationssicherheitsbeauftragten in der Praxis doppelte Arbeit vermeidet.

Wann ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht?

Die Pflicht ergibt sich in Deutschland aus dem Zusammenspiel von Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG. Der wichtigste Schwellenwert steht in § 38 Abs. 1 Satz 1 BDSG: Die Bestellpflicht greift, sobald ein Unternehmen in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt.

Maßgeblich ist nicht die Gesamtbelegschaft, sondern die Zahl der Personen, die dauerhaft – nicht nur gelegentlich – mit automatisierter Datenverarbeitung befasst sind. Dazu zählen typischerweise alle Beschäftigten mit eigenem Zugriff auf Kunden-, Personal- oder Lieferantendaten in IT-Systemen; Teilzeitkräfte, Auszubildende und freie Mitarbeitende zählen mit, wenn sie diese Tätigkeit ständig ausüben. Die Schwelle ist bei 20 Personen erreicht, nicht erst bei 21.

Pflicht unabhängig von der Personenzahl

Daneben gibt es Pflichtauslöser, bei denen die Personenzahl keine Rolle spielt. Sie sind enger gefasst, als oft behauptet wird:

Für Gesundheitseinrichtungen, Anbieter mit nutzerbezogenen Auswertungen als Geschäftsmodell oder Unternehmen mit biometrischen Daten in großem Umfang kann die Pflicht damit weit unterhalb von 20 Personen bestehen. Ob das zutrifft, sollte dokumentiert geprüft werden – die Prüfung selbst ist ein Nachweis gegenüber der Aufsichtsbehörde.

Art. 37 Abs. 6 DSGVO erlaubt ausdrücklich, die Aufgabe auf Grundlage eines Dienstleistungsvertrags zu erfüllen. Der externe Datenschutzbeauftragte ist damit kein Umweg, sondern eine vom Gesetz vorgesehene Standardlösung.

Bestellung ohne Pflicht

Auch unterhalb der Schwelle lohnt sich die Bestellung oft: Kundenverträge, Auftragsverarbeitungsverträge, öffentliche Ausschreibungen und Zertifizierungen wie ISO 27001 oder TISAX fragen nach einem benannten Datenschutzansprechpartner. Wer freiwillig einen DSB bestellt, unterliegt allerdings denselben Regeln wie bei Pflichtbestellung – inklusive Meldung an die Aufsicht und Unabhängigkeit der Rolle.

Was ein externer Datenschutzbeauftragter leistet

Die gesetzlichen Aufgaben stehen in Art. 39 DSGVO: Unterrichtung und Beratung von Unternehmen und Beschäftigten, Überwachung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften, Beratung bei der Datenschutz-Folgenabschätzung, Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde und Funktion als Anlaufstelle. In der Praxis heißt das:

Was der DSB nicht leistet

Der DSB berät, überwacht und empfiehlt. Die Umsetzungsverantwortung bleibt beim Unternehmen. Art. 38 Abs. 3 DSGVO verlangt, dass er unabhängig und frei von Interessenkonflikten arbeitet – er darf deshalb keine operative Leitungsfunktion übernehmen, die er selbst überwachen müsste. Wer erwartet, mit der Bestellung die gesamte Datenschutzverantwortung ausgelagert zu haben, irrt: Gegenüber Aufsichtsbehörden und Betroffenen haftet immer der Verantwortliche, also das Unternehmen. Der externe DSB haftet im Innenverhältnis bei nachweisbaren Pflichtverletzungen; seriöse Anbieter sichern das über eine Berufshaftpflichtversicherung ab, die Sie sich nachweisen lassen sollten.

Intern oder extern? Der Vergleich

Interner Datenschutzbeauftragter Externer Datenschutzbeauftragter
Verfügbarkeit Sofort vor Ort, kennt das Unternehmen Benannter Ansprechpartner mit vereinbarter Erreichbarkeit, meist remote
Fachwissen Muss aufgebaut und laufend aktualisiert werden Bringt Qualifikation und Erfahrung aus mehreren Mandaten mit
Unabhängigkeit Als Angestellter faktisch in die Hierarchie eingebunden; Interessenkonflikte bei IT-Leitung, Personal oder Geschäftsführung Strukturell unabhängig; Rollentrennung über den Vertrag regelbar
Kosten Gehaltsanteil, Fortbildung, Vertretung, Freistellung von der Ursprungsaufgabe Monatliche Pauschale plus Aufwand für Sonderthemen
Kündigungsschutz Besonderer Kündigungs- und Abberufungsschutz nach § 6 Abs. 4 BDSG bei Pflichtbestellung Abberufung nur aus wichtigem Grund; Laufzeit und Kündigung regelt der Dienstleistungsvertrag
Haftung Verbleibt vollständig im Unternehmen Innenhaftung des Dienstleisters, typischerweise versichert
Sinnvoll ab Ab einer Größe, in der Datenschutz eine Vollzeitaufgabe ist Für die meisten Unternehmen, bei denen Datenschutz keine volle Stelle füllt

Der interne DSB wird meist aus der Belegschaft heraus benannt – die IT-Leitung, die Assistenz, jemand aus dem Qualitätsmanagement. Genau dort liegt das Problem: Die Rolle kollidiert häufig mit der eigentlichen Aufgabe (die IT-Leitung darf sich nicht selbst überwachen), das Fachwissen muss nebenher aufgebaut werden, und mit der Bestellung entsteht ein Sonderkündigungsschutz, der Fehlbesetzungen teuer macht. Der externe DSB vermeidet diese drei Punkte strukturell.

Was ein externer Datenschutzbeauftragter kostet

Der Markt hat sich auf ein Hybridmodell eingependelt: eine monatliche Pauschale für die laufende Betreuung – Erreichbarkeit, Verarbeitungsverzeichnis, Dokumentenpflege, Betroffenenanfragen, Tätigkeitsbericht – plus gesondert abgerechneter Aufwand für Sonderthemen wie Datenschutz-Folgenabschätzungen, Datenpannen oder größere Projekte. Dazu kommt meist eine einmalige Bestandsaufnahme zu Beginn.

Wie hoch die Pauschale ausfällt, bestimmen wenige Faktoren:

Angebote, die weit unter dem üblichen Rahmen liegen, decken die gesetzlichen Aufgaben in der Regel nicht ab – ein DSB, der nie erreichbar ist und das Verarbeitungsverzeichnis einmal im Jahr per Fragebogen aktualisiert, schützt im Prüffall nicht. Umgekehrt zeigt der Blick auf Art. 83 DSGVO die Relation: Die unterlassene oder fehlerhafte Bestellung kann mit bis zu 10 Mio. Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, materielle Verstöße mit bis zu 20 Mio. Euro oder 4 Prozent.

Bestellung Schritt für Schritt

  1. Pflicht prüfen und dokumentieren. Personen mit ständiger automatisierter Verarbeitung zählen, Kerntätigkeit und Datenarten bewerten, Ergebnis mit Datum festhalten.
  2. Anbieter auswählen. Qualifikation (Zertifizierung als Datenschutzbeauftragter, idealerweise ergänzt um Informationssicherheit), Erreichbarkeit, Berufshaftpflicht, Referenzbranchen, Vertragsmodell.
  3. Schriftlich bestellen. Der Dienstleistungsvertrag übernimmt die Funktion der Bestellungsurkunde. Er sollte enthalten: Name und Kontaktdaten des DSB, Aufgaben nach Art. 39 DSGVO, Zusage von Ressourcen und Zugang nach Art. 38 Abs. 2, Weisungsfreiheit nach Art. 38 Abs. 3, Erreichbarkeit, Laufzeit und Kündigungsregelung, Haftung und Versicherung, Vertraulichkeit.
  4. Melden und veröffentlichen. Kontaktdaten des DSB an die zuständige Landesdatenschutzbehörde melden (meist per Online-Formular) und in der Datenschutzerklärung veröffentlichen (Art. 37 Abs. 7 DSGVO). Bei einem Wechsel aktualisieren.
  5. Intern verankern. Einen festen Ansprechpartner benennen, Zugang zu Systemübersicht, Verträgen und bestehenden Dokumenten geben, Meldeweg für Datenpannen und Betroffenenanfragen festlegen, Belegschaft informieren.
  6. Bestandsaufnahme und Maßnahmenplan. Verarbeitungsverzeichnis, Informationstexte, AV-Verträge, TOM, Löschkonzept und Betroffenenprozess sichten; Lücken nach Risiko priorisieren; Plan mit der Geschäftsführung abstimmen.

Häufige Fehler sind die fehlende Schriftform, eine unklare Aufgabenbeschreibung, die unterlassene Meldung an die Behörde und die „Bestellung auf dem Papier“ ohne Zugang und Ansprechpartner. Alle vier sind im Prüffall sichtbar – und alle vier sind vermeidbar.

DSB und ISB aus einer Hand

Datenschutz und Informationssicherheit teilen sich die Grundlage: Beide verlangen Risikoanalysen, technisch-organisatorische Maßnahmen, Lieferantenbewertung, Schulung und Meldeprozesse. Art. 32 DSGVO und die Risikomanagementmaßnahmen nach NIS-2 überschneiden sich bei Zugriffskontrolle, Verschlüsselung, Backup und Vorfallbehandlung so stark, dass zwei getrennte Berater zwangsläufig doppelt dokumentieren – oder sich widersprechen.

Am deutlichsten wird das bei einem Cyberangriff: Er löst gleichzeitig die 72-Stunden-Meldung an die Datenschutzbehörde nach Art. 33 DSGVO und – bei NIS-2-regulierten Einrichtungen – die 24/72-Stunden-Meldung an das BSI aus. Kommen DSB und Informationssicherheitsbeauftragter aus verschiedenen Häusern, entstehen unter Zeitdruck Abstimmungsschleifen, die Fristen kosten.

Auch bei der Zertifizierung zahlt sich die Kombination aus: ISO 27001 enthält in Control 5.34 explizite Datenschutzanforderungen, Datenschutz-Folgenabschätzungen liefern Input für das ISMS-Risikoregister, und TISAX prüft Informationssicherheit und Datenschutz in einem Katalog. Wer beide Rollen getrennt betreut, bezahlt Analysen doppelt, die bei integrierter Betreuung einmal entstehen.

Voraussetzung ist eine saubere Rollentrennung: Der DSB darf nicht die Verarbeitung verantworten, die er überwacht. Bei externer Besetzung lässt sich das vertraglich und organisatorisch dokumentieren – genau so setzen wir es bei Cognic um, wenn wir beide Rollen übernehmen.

Fazit

Die Bestellpflicht greift früher, als viele Unternehmen annehmen – ab 20 Personen mit ständiger automatisierter Datenverarbeitung, in sensiblen Konstellationen auch darunter. Ein externer Datenschutzbeauftragter erfüllt diese Pflicht mit Qualifikation und Unabhängigkeit, die intern schwer darstellbar sind, zu kalkulierbaren Kosten und ohne Sonderkündigungsschutz. Entscheidend bei der Auswahl ist nicht das Zertifikat allein, sondern Erreichbarkeit, Versicherung und – für regulierte Unternehmen – die Fähigkeit, Datenschutz und Informationssicherheit zusammen zu denken.

Konkrete nächste Schritte: Bestellpflicht nach § 38 BDSG und Art. 37 DSGVO prüfen und dokumentieren, Angebote mit Kompetenz- und Erreichbarkeitsvergleich einholen, schriftlich bestellen, an die Aufsichtsbehörde melden – und den DSB mit Zugang und Ansprechpartner arbeitsfähig machen. Wie wir das als externer Datenschutz- und Informationssicherheitsbeauftragter umsetzen, beschreibt unsere Leistungsseite.

DatenschutzbeauftragterExterner DSBDSGVOBDSG§ 38 BDSGBestellpflichtDatenschutz

Häufige Fragen.

FAQ
Ab wann ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht?+

Nach § 38 Abs. 1 BDSG, sobald in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Unabhängig von der Personenzahl besteht die Pflicht, wenn Verarbeitungen eine Datenschutz-Folgenabschätzung erfordern, Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung oder für Markt- und Meinungsforschung verarbeitet werden, oder wenn nach Art. 37 DSGVO die Kerntätigkeit in umfangreicher Überwachung oder umfangreicher Verarbeitung besonderer Datenkategorien besteht.

Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter?+

Üblich ist eine monatliche Pauschale für die laufende Betreuung plus Aufwand für Sonderthemen wie Datenschutz-Folgenabschätzungen oder Datenpannen. Die Höhe hängt von Mitarbeiterzahl, Branche, Datenarten, Anzahl der Dienstleister und Reifegrad der vorhandenen Dokumentation ab. Im Vergleich zu einer internen Stelle entfallen Gehalt, Fortbildung, Vertretung und der besondere Kündigungsschutz; Zahlen nennen seriöse Anbieter nach einer kurzen Bestandsaufnahme, nicht pauschal.

Was sind die Aufgaben eines externen Datenschutzbeauftragten?+

Nach Art. 39 DSGVO: Unterrichtung und Beratung des Unternehmens und der Beschäftigten, Überwachung der Einhaltung von DSGVO und BDSG, Beratung bei der Datenschutz-Folgenabschätzung, Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde und Funktion als Anlaufstelle für Betroffene und Behörde. In der Praxis kommen Verarbeitungsverzeichnis, Prüfung von Auftragsverarbeitungsverträgen, Schulungen und die Begleitung von Datenpannen hinzu.

Haftet der externe Datenschutzbeauftragte bei Verstößen?+

Gegenüber Aufsichtsbehörden und Betroffenen haftet immer das Unternehmen als Verantwortlicher. Der externe DSB haftet nur im Innenverhältnis bei nachweisbaren Pflichtverletzungen seiner Beratungs- und Überwachungsaufgaben; seriöse Anbieter sichern das über eine Berufshaftpflichtversicherung ab. Die Umsetzungsentscheidungen bleiben bei der Geschäftsführung.

Muss der Datenschutzbeauftragte der Aufsichtsbehörde gemeldet werden?+

Ja. Nach Art. 37 Abs. 7 DSGVO sind die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten zu veröffentlichen, etwa in der Datenschutzerklärung, und der zuständigen Landesdatenschutzbehörde mitzuteilen. Die meisten Behörden bieten dafür ein Online-Formular an. Bei einem Wechsel des DSB ist die Meldung zu aktualisieren.

Können Datenschutzbeauftragter und Informationssicherheitsbeauftragter dieselbe Person sein?+

Extern ja, wenn kein Interessenkonflikt entsteht: Der DSB darf nicht die Verarbeitungen verantworten, die er überwacht. Beide Rollen aus einem Haus sind in der Praxis effizient, weil Risikoanalysen, technisch-organisatorische Maßnahmen und Meldewege für Datenpannen und Sicherheitsvorfälle dieselbe Grundlage nutzen. Wichtig ist, dass die Rollentrennung dokumentiert ist.

Sebastian Balz
Autor

Sebastian Balz · Gründer & Geschäftsführer

Spezialisiert auf Informationssicherheit, Compliance Automation, BSI IT-Grundschutz und Informationssicherheitskonzepte für anspruchsvolle Projekt- und Beschaffungsumgebungen. In Compliance-Fragen zählt nicht nur die Methode, sondern Urteil, Erfahrung und Verantwortung.

ISO 27001 OfficerISO 27001 Lead Auditor (IRCA)BSI IT-Grundschutz-PraktikerKI-Compliance-BeauftragterDatenschutzbeauftragter

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